Demokratisches Forum der Deutschen in Rumänien

Wiedergutmachung des Imageschadens

Das Bezirksgericht (Tribunal) Bukarest hat als Berufungsinstanz am 11. Juni d.J. beschlossen, Cornel NISTORESCU und Radu GOLBAN zur Wiedergutmachung des Imageschadens, welcher dem Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien durch ihre verleumderische Presseberichte entstanden ist, zu verpflichten. Das Urteil sieht vor, dass die Beklagten auf eigene Kosten auf der ersten Seite der Zeitung Cotidianul, in drei aufeinander folgenden Ausgaben das Gerichtsurteil veröffentlichen sowie einen Schadenersatz von jeweils 25.000 Lei an das DFDR entrichten. Auch müssen die Beklagten die Anwaltshonorare und Gerichtskosten tragen. Der Vorstand des DFDR hatte beschlossen, Anfang 2017 wegen einer gegen das DFDR gerichteten Pressekampagne, die von Cornel NISTORESCU und Radu GOLBAN (unter anderen) sowohl in der Print- als auch der Online-Ausgabe der Zeitung Cotidianul geführt und auf einem landesweit ausgestrahlten Fernsehsender zu bester Sendezeit verstärkt worden ist, vor Gericht zu gehen. Die von den beiden gezeichneten Artikel verbreiteten die Unwahrheiten, dass das DFDR ideologischer Nachfolger der Deutschen Volksgruppe in Rumänien sei, einer NS-Organisation aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges, und als solcher infolge eines illegalen Rückstattungsprozesses über Eigentum im Wert von Milliarden Euro verfügen würde. Nach diesen illegalen Rückerstattungen würde der rumänische Staat zu diesem Zeitpunkt exorbitante Mieten für seine Einrichtungen zahlen, um in den rückerstatten Gebäuden weiter arbeiten zu können.

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