Demokratisches Forum der Deutschen in Rumänien

Entschädigung für Hinterbliebene von Verfolgungsopfern

Entschädigung für Hinterbliebene von Verfolgungsopfern

► Gesetzeslage (Stand Februar 2021)

Das Dekret-Gesetz 118/1990 http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/60114 wurde im Jahr 2020 erweitert durch Gesetz 130/2020 http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocumentAfis/227836 (im Amtsblatt Nr. 623/15.07.2020 veröffentlicht)und danach durch Gesetz 232/2020 http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocumentAfis/232660 (im Amtsblatt Nr. 1036/5.11.2020 veröffentlicht). Durch diese Gesetze hat Rumänien die monatlichen Entschädigungszahlungen auf die Hinterbliebenen (Witwen/Witwer und Kinder) von Deportierten, Zwangsevakuierten und anderen Opfern des Kommunismus ausgeweitet.


► Anspruchsberechtigte 
Gesetz 232/2020 http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocumentAfis/232660 betrachtet folgende Personen als anspruchsberechtigt und enthält u.a. folgende Änderungen zu den Leistungsregelungen:

• Art. 5, Abs. 1 des Gesetzes 118/1990 wird folgendermaßen verändert:
Die Ehegatten von verstorbenen Verfolgungsopfern, die nach dem Ableben der Verfolgten nicht erneut geheiratet haben, haben Anspruch auf eine monatliche Entschädigungszahlung von 700 Lei.
• Art. 5, Abs. 5 des Gesetzes 118/1990 wird folgendermaßen verändert: 
Die Kinder von Verfolgten haben Anspruch auf eine monatliche Entschädigungszahlung von 500 Lei. 
• Leistungsberechtigt sind auch Kinder jener Verfolgten, die keine Leistungen nach dem Dekret bezogen haben, obwohl sie das Recht dazu gehabt hätten.
• Art. 5, Abs. 6 des Gesetzes 118/1990 wird folgendermaßen verändert: 
Kinder, die zum Zeitpunkt der Verfolgung eines Elternteils minderjährig waren, als auch Kinder,die während der Verschleppung geboren wurden, haben Anspruch auf eine Leistung in gleicher Höhe wie der verschleppte Elternteil, berechnet nach den Vorschriften zum Zeitpunkt der Antragstellung durch das Kind.
• Art. 5, Abs. 7 des Gesetzes 118/1990 wird folgendermaßen verändert: 
Kinder, die erst nach der Beendigung der Verfolgung eines Elternteils geboren wurden, haben Anspruch auf 50 % der Leistung für den verschleppten Elternteil, berechnet nach den Vorschriften zum Zeitpunkt der Antragstellung durch das Kind.
• Art. 5, Abs. 8 des Gesetzes 118/1990 wird folgendermaßen verändert: 
Kinder, die sowohl selbst betroffen waren (z.B. deportiert wurden oder während der Maßnahme geboren wurden), als auch unter Art. 5 Absätze 5-7 fallen (also Ansprüche nach einem verstorbenen Elternteil haben), erhalten nur eine von mehreren möglichen Entschädigungen, und zwar die höhere.
• Art. 5, Abs. 9 des Gesetzes 118/1990 wird folgendermaßen verändert: 
Kinder, deren beide Eltern Opfer einer Verfolgungsmaßnahme waren, erhalten nur eine Entschädigungsleistungund zwar die höhere.
• Art. 7 wird folgendermaßen verändert: 
Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz werden bei Prüfung der Einkommensgrenzen für Zahlungen von Wohngeld, Stipendien für Schüler und Studenten oder Sozialhilfen nicht angerechnet und werden bei keiner anderen Leistung oder von keinen anderen Renten abgezogen. Die Leistungen sind steuerfrei.


► Antragsverfahren

Das Antragsverfahren verläuft bei zwei Behörden: AJPIS (Agenţia Judeţeană pentru Plăţi și Inspecţie Socială) und beim Kreisrentenamt CJP (Casa Județeană de Pensii).  
Zuerst ist ein formeller Antrag an die AJPIS (Agenţia Judeţeană pentru Plăţi și Inspecţie Socială) erforderlich. http://bucuresti.mmanpis.ro/procedura-dl-118-1990/ 
Die Anträge an die AJPIS können persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei der AJPIS in dem Landkreis, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, eingereicht werden. Die Anträge können auch mit der Post (Vorsicht: keine Originaldokumente schicken) oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse der jeweiligen territorialen Agenturen geschickt werden. http://bucuresti.mmanpis.ro/despre-apismb/alte-agentii-teritoriale/
Für die Unterlagen, die als Kopie versandt werden, müssen im Nachhinein die Originaldokumente vorgelegt oder eine beglaubigte Kopie eingereicht werden.  
Der Zeitpunkt des Einreichens des Antrags (auch nur durch Einreichen einfacher Kopien der Unterlagen) ist wichtig für die Berechnung des Beginns der Auszahlung. Dieser ist laut Gesetz der erste Tag des Folgemonats der Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag – http://bucuresti.mmanpis.ro/procedura-dl-118-1990/

Unterlagen Antragsteller:
• Antrag – als Vordruck erhältlich. Wird in rumänischer Sprache ausgefüllt. Siehe Link „Erforderliche Unterlagen“  
• Personalausweis;
• Eidesstattliche Erklärung, dass der Antragsteller einer vom Gesetz Nr. 118/1990 vorgesehenen Situationen entspricht und Leistungen in Höhe von ………/keine Leistungen nach dem Gesetz Nr. 118/1990 bezogen hat;
• Geburtsurkunde;  
• Heiratsurkunde (falls die Tochter einen anderen Namen trägt);
• Kontoauszug (mit der Kontonummer, auf welche die Auszahlung der Entschädigung erfolgen soll);
• Vollmacht (wenn der Antrag durch einen Bevollmächtigten eingereicht wird);
• Antragsteller, die selber Verfolgungsopfer waren, legen eine Bescheinigung vor, die diesen Status bestätigt (Beschluss der Kommission für die Anwendung des Gesetzes Nr. 118/1990 für den politisch verfolgten Antragsteller u.a.)

Unterlagen zum Nachweis der politischen Verfolgung des Elternteils/der Eltern des Antragstellers:
• Todesurkunde;
• Beschluss der Kommission für die Anwendung des Gesetzes Nr. 118/1990 für den politisch verfolgten Elternteil („Hotărâre/Decizie nr…../data… emisă de Comisia pentru aplicarea Decretului-Lege nr. 118/1990”);
• Unterlagen, die als Nachweis für die politische Verfolgung des Elternteils dienen können: Gerichtsurteil, Entlassungsschein, Militärheft, Beweis Internierung, Arbeitsbuch, Bescheinigungen, Sammellisten, Unterlagen zum Nachweis der Verschleppung oder der Zwangsumsiedlung u.a., siehe auch: Unterlagen zur Bestätigung der Deportation).

Wichtig: 

  • Für alle Unterlagen, die nicht im Original bei der Behörde AJPIS vorgezeigt werden können, wird eine beglaubigte Kopie geschickt.
  • Für alle Unterlagen, die nicht in rumänischer Sprache sind, wird eine beglaubigte Übersetzung ins Rumänische eingereicht. 
  • Für ausländische Staatsbürger und rumänische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland wird dem Antrag zusätzlich der Nachweis des letzten Wohnsitzes in Rumänien (oder eine Erklärung mit der Angabe des letzten Wohnsitzes in Rumänien) beigefügt und falls der Antrag durch einen Bevollmächtigten eingereicht wird, der Personalausweis des Bevollmächtigten und die Vollmacht.

Wird die Berechtigung auf Entschädigung von der Behörde AJPIS anerkannt, so stellt diese einen Bescheid („decizie“) aus, der an den Antragsteller UND an das Kreisrentenamt (Casa Județeană de Pensii) weitergeleitet wird.  
Für die Auszahlung der Leistungen in ein ausländisches Konto müssen dann an das Rentenamt CJP folgende Unterlagen geschickt werden:

► Unterlagen zur Bestätigung der Deportation

Zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung gehört der Beschluss für die Anwendung des Dekret-Gesetzes 118/1990 für den politisch Verfolgten („Hotărâre/Decizie nr…../data… emisă de Comisia pentru aplicarea Decretului-Lege nr. 118/1990”). Falls ein solcher Beschluss nicht existiert, kann ein Nachweis für die Deportation bzw. politische Verfolgung des Elternteils erbracht werden. Bei der Ausstellung eines solchen Nachweises können folgende Stellen helfen:

• Teutsch-Haus in Hermannstadt – https://www.teutsch.ro/contact/
Aufgrund der hier vorhandenen Listen aus den Kirchengemeinden können Daten für die Bestätigung der Deportation herausgesucht werden. Die Bestätigungen werden den Antragstellern per Post zugeschickt.
Die Anfrage um Bestätigung kann per Post oder E-Mail geschickt werden und sollte folgende Angaben enthalten:
– den vollständigen Namen der deportierten Person und Geburtsdatum
– Kopie/oder Foto/oder Scan des Geburtsscheins der deportierten Person
– Angabe über die Ortschaft, aus der die Aushebung erfolgte (falls dies nicht der Geburts- oder Wohnort war)
– Name und Postanschrift des Antragstellers, wohin die Bestätigung geschickt werden soll.

• Deutsche Rote Kreuz in München 
https://www.drk-suchdienst.de/wie-wir-helfen/suchen/zweiter-weltkrieg/#c55331
Das Formular des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) kann man als Suchauftrag an das DRK schicken.

• CNSAS in Bukarest (Consiliu National pentru Studierea Arhivelor Securității) –http://www.cnsas.ro/documente/2020.08.13%20Legea%20130_2020.pdf

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