Kinder der Russland- und Bărăgandeportierten (bzw. jener, die auf Grund von Gesetz 118/1990 und dessen Novellierungen als aus politischen Motiven verfolgt anerkannt worden sind) müssen keine Steuern für Gebäude, Grundstücke und Verkehrsmittel (im Besitz und Eigengebrauch) zahlen. Die im Gesetz 130/2020 vorgesehene Verfügung war durch eine Eilverordnung zur Regelung von Haushaltsmaßnahmen der Regierung Florin Cîțu aufgehoben worden, ist jedoch aufgrund von den in die Debatte im Abgeordnetenhaus eingebrachten Änderungsanträgen des DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganț und Silviu Vexler, dem Abgeordneten der Föderation der Jüdischen Gemeinschaften, in dem vom Parlament angenommenen und von Staatspräsident Johannis gegengezeichneten Gesetz erneut vorgesehen (siehe Art. 4, 5 und 6 des Gesetzestextes).