Der Landesvorstand bestimmt und koordiniert die laufende Tätigkeit des DFDR. Er ist der Vertreterversammlung (Vollversammlung) rechenschaftspflichtig und informiert regelmäßig die Unterorganisationen über seine Arbeit.
Seine Beschlüsse fasst er im Konsens. Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, werden die Beschlussvorlagen der Vertreterversammlung (Vollversammlung) des Landesverbands zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Landesvorstand tritt wenigstens einmal in drei Monaten zusammen oder sooft es mindestens ein Regionalforum beantragt.
Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Regionalverbände vertreten sind.
Den Landesvorstand bilden folgende Personen:
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